Die Erstellung der jährlichen Steuererklärung stellt viele Steuerpflichtige vor großen Herausforderungen. Die ständigen Gesetzesänderungen und Urteile der Finanzgerichte erschweren die Bearbeitung
zusätzlich. Als Steuerberater nehme ich Ihnen diese lästigen Aufgaben gerne ab.
Für Privatpersonen erstelle ich Einkommensteuererklärungen, Erbschaftsteuererklärungen und Anträge auf Steuerklassenwechsel.
Für Unternehmen bearbeite ich insbesondere Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen.
Auch bei steuerlichen Fragen außerhalb der jährlichen Steuererklärungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie erwerben möchten zeige ich Ihnen welche
steuerlichen Vor- und Nachteile ein solcher Immobilienerwerb mit sich bringt. Als Steuerberater kann ich Ihnen zum einen die steuerlichen Aspekte eines Immobilienwerbers erläutern und zum anderen bei
Kreditanträgen und Verhandlungen mit Banken mit Rat und Tat zur Seite stehen. In diesem Zusammenhang besprechend wir auch ob für Sie das Baukindergeld in Frage kommt.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, kann ich Ihnen im Vorfeld einen Überblick über die steuerlichen Pflichten und Steuerbelastungen geben. Auch welche Rechtsform und Standort für Sie am
günstigsten ist, können wir gerne ausführlich besprechen. Im Rahmen der Existenzgründung werde ich für Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, Ihre Steuernummern beantragen und Ihre
Finanzbuchhaltung einrichten.
Auch die steueroptimale Berücksichtigung Ihrer Kinder im Rahmen der Steuererklärung kann ich gerne mit Ihnen klären. Themenbereiche hierzu sind Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten,
Krankenversicherung der Kinder, Privatschulen, volljährige Kinder in der Ausbildung und Hinzuverdienstgrenzen der Kinder.
Benötigen Sie eine Beratung im Rahmen einer Erbschaft? Hier kann ich für Sie die notwendigen Erbschaftsteuererklärungen erstellen und die steuerrechtlichen Folgen einer vorweggenommenen Erbfolge
vorstellen. Häufiger Fall einer vorweggenommen Erfolge ist die Übertagung eines Betriebes zu Lebzeiten an die Kinder.
Ein weiteres Beratungsfeld ist das internationale Steuerrecht. Dies betrifft nicht nur global agierende Unternehmen. Auch kleine Unternehmen und Privatpersonen können mit Fragestellungen des
internationalen Steuerrechts in Berührung kommen. Wie muss steuerlich mit einer größeren Baustelle im Ausland umgegangen werden? Wie muss das Aktiendepot einer ausländischen Bank versteuert werden?
Was muss ich beachten, wenn ich einen zweiten Wohnsitz im Ausland unterhalte? Ich kläre mit Ihnen gerne alle Fragen und deklariere Ihre Einkünfte beim deutschen Finanzamt.