Der Steuerberater Hamburg Sasel

Master of Laws

Master of Arts in Taxation

 

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage. Ich bin ein Steuerberater mit langjähriger Berufserfahrung. Meine berufliche Laufbahn begann im Jahr 2004 mit einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Aufbauend hierauf habe ich nach der Ausbildung ein nebenberufliches Steuerrechtsstudium an der Hochschule für Oekonomie und Management absolviert, welches ich mit dem Abschluss Bachelor of Arts abgeschlossen habe. Da mir das nebenberufliche Studienkonzept der Hochschule sehr gut gefallen hat, habe ich ein Masterstudium im Bereich Wirtschaftsrecht hieran angeschlossen. Die Steuerberaterausbildung habe ich im Rahmen des Tax-Master der Hochschule Aalen absolviert und hierdurch meinen zweiten Masterabschluss erworben. Anfang 2017 habe ich mich mit meiner eigenen Kanzlei selbständig gemacht. Seit Herbst 2017 ist mein Kanzleistandort in Hamburg direkt am Saseler Markt.
 

Steuerberatung Hamburg-Sasel

Steuerberatung 

Die Erstellung der jährlichen Steuererklärung stellt viele Steuerpflichtige vor großen Herausforderungen. Die ständigen Gesetzesänderungen und Urteile der Finanzgerichte erschweren die Bearbeitung zusätzlich. Als Steuerberater nehme ich Ihnen diese lästigen Aufgaben gerne ab.

 

Für Privatpersonen erstelle ich Einkommensteuererklärungen, Erbschaftsteuererklärungen und Anträge auf Steuerklassenwechsel. 

 

Für Unternehmen bearbeite ich insbesondere Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen.

 

Auch bei steuerlichen Fragen außerhalb der jährlichen Steuererklärungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie erwerben möchten zeige ich Ihnen welche steuerlichen Vor- und Nachteile ein solcher Immobilienerwerb mit sich bringt. Als Steuerberater kann ich Ihnen zum einen die steuerlichen Aspekte eines Immobilienwerbers erläutern und zum anderen bei Kreditanträgen und Verhandlungen mit Banken mit Rat und Tat zur Seite stehen. In diesem Zusammenhang besprechend wir auch ob für Sie das Baukindergeld in Frage kommt.  

 

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, kann ich Ihnen im Vorfeld einen Überblick über die steuerlichen Pflichten und Steuerbelastungen geben. Auch welche Rechtsform und Standort für Sie am günstigsten ist, können wir gerne ausführlich besprechen. Im Rahmen der Existenzgründung werde ich für Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, Ihre Steuernummern beantragen und Ihre Finanzbuchhaltung einrichten. 

 

Auch die steueroptimale Berücksichtigung Ihrer Kinder im Rahmen der Steuererklärung kann ich gerne mit Ihnen klären. Themenbereiche hierzu sind Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten, Krankenversicherung der Kinder, Privatschulen, volljährige Kinder in der Ausbildung und Hinzuverdienstgrenzen der Kinder. 

 

Benötigen Sie eine Beratung im Rahmen einer Erbschaft? Hier kann ich für Sie die notwendigen Erbschaftsteuererklärungen erstellen und die steuerrechtlichen Folgen einer vorweggenommenen Erbfolge vorstellen. Häufiger Fall einer vorweggenommen Erfolge ist die Übertagung eines Betriebes zu Lebzeiten an die Kinder.   

 

Ein weiteres Beratungsfeld ist das internationale Steuerrecht. Dies betrifft nicht nur global agierende Unternehmen. Auch kleine Unternehmen und Privatpersonen können mit Fragestellungen des internationalen Steuerrechts in Berührung kommen. Wie muss steuerlich mit einer größeren Baustelle im Ausland umgegangen werden? Wie muss das Aktiendepot einer ausländischen Bank versteuert werden? Was muss ich beachten, wenn ich einen zweiten Wohnsitz im Ausland unterhalte? Ich kläre mit Ihnen gerne alle Fragen und deklariere Ihre Einkünfte beim deutschen Finanzamt.    

 

 

 

Finanzbuchhaltung  Lohnbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung für Unternehmen unterliegt derzeit einem großen Wandel. Die Digitalisierung gewinnt bei Buchhaltungstätigkeiten zunehmend an Bedeutung. Auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoBD) wurden an die Digitalisierung angepasst. Hierbei wurden von der Finanzverwaltung diverse Vorgaben definiert. Die gesetzlichen Spielregeln der Buchhaltung werden zudem von dem Handelsgesetzbuch und von dem Einkommensteuergesetz definiert. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, kümmere ich mich gerne um Ihre Buchhaltung. 

 

Die monatliche oder vierteljährliche Buchhaltung besteht insbesondere aus den Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankkonten, Kassenbücher und den Lohnkonten.

 

Die Buchhaltungsunterlagen können mir entweder in Papierform oder auch digital zur Verfügung gestellt werden. Sie können mir die Unterlagen in mein Büro nach Hamburg-Sasel schicken oder ich hole sie bei Ihnen ab. Mein Kanzleistandort ist zentral am Saseler Markt.  

 

Im Rahmen der Buchhaltung prüfe für Sie, ob sämtliche Rechnungen den gesetzlichen Vorgaben des § 14 Umsatzsteuergesetz entsprechen. Ich kontiere und erfasse Ihre Buchhaltungsdokumente lückenlos. Hierzu verwende ich das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV. Je nach Umfang der Buchhaltung ist die Nutzung des Programms Unternehmen-Online sinnvoll. Fragen hierzu kann ich Ihnen gerne bei einem  Beratungsgespräch beantworten. Alternativ können Sie auch Informationen hierzu direkt auf der Internetseite der DATEV (www.datev.de) finden.  Nach der Bearbeitung der Buchhaltung werde ich Ihnen individuelle Auswertungen zur Verfügung stellen, sodass Sie Ihren betriebswirtschaftlichen Erfolg immer im Blick haben. Zu den Auswertungen gehört das Werteblatt zur Umsatzsteuervoranmeldung, BWA, Summen- und Saldenlisten und Liquiditätsrechnungen. 

 

Zum Jahresende werde ich für Sie eine Gewinnermittlung erstellen. Je nach Unternehmensgröße und Rechtsform wird zwischen der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und der Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG unterschieden. Welcher Buchhaltungssystematik Ihr Unternehmen einhalten muss, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch klären. Die Gewinnermittlung dient als Grundlage für die Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung. 

 

Sollten Sie Mitarbeiter beschäftigen, kann ich für Sie gerne die Lohnbuchhaltung übernehmen. Zur Lohnbuchhaltung gehört die Anmeldung der Mitarbeiter bei den jeweiligen Krankenkassen, die Meldungen an die Berufsgenossenschaften und Bundesagentur für Arbeit. Weitere Tätigkeiten im Rahmen der Lohnbuchführung ist die Erstellung von Arbeitsbescheinigungen, Anträge auf Lohnfortzahlungserstattung und Meldungen zu Zusatzversorgungskassen.

 

Baulohnabrechnungen biete ich ebenfalls an. Ich habe langjährige Erfahrungen mit der Lohnbuchhaltung im Bauhauptgewerbe sowie im Maler- und Lackiererhandwerk. 

 

Consulting

Kleine und mittelständische Unternehmen müssen regelmäßig strategische und operative Entscheidungen treffen. Als Steuerberater kann ich Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen:

 

Finanzierungsentscheidungen sind fast täglich von Unternehmern zu treffen. Hier stellt sich die Fragen, ob eine Eigenkapitalfinanzierung möglich ist, oder ob eine Fremdkapitalfinanzierung durch beispielsweise Bankdarlehen, Leasing, Lieferantenkredite usw. notwendig wird. Welche Finanzierungsformen für die Anschaffungen neuer Maschinen, PKWs oder auch Waren steuerlich und betriebswirtschaftlich sinnvoll sind, kläre ich regelmäßig mit meinen Mandanten.

 

Bei geplanten Investitionen kann ich für Sie ausrechnen, nach wie viel Monaten/Jahren sich eine bestimmte Investition rentiert hat (Return on Investment). Wenn Ihre Investitionsabsicht ein anderes Unternehmen ist, kann ich Sie im Rahmen der steuerliche Due-Diligence beraten. 

 

Für den Erfolg von Unternehmen ist es wichtig, unternehmensinterne Schwachstellen zu analysieren und erkannte Fehlstellungen zu korrigieren. Ein wichtiges Instrument hierfür ist das Controlling. Durch die Einführung verschiedener Controllinginstrumente kann analysiert werden, welche Produkte oder Projekte nicht rentabel sind und die Liquidität und Ertragskraft des Unternehmens negativ beeinflussen. Viele Controllingauswertungen kann ich Ihnen bereits im Rahmen der laufen Lohn- und Finanzbuchführung zur Verfügung stellen. In bestimmten Fällen ist eine gesonderte Kosten-Leistungsrechnung in die Buchhaltung zu integrieren.

 

Als Existenzgründer müssen Sie für Banken und für die Beantragung von Existenzgründerzuschüssen ein Businessplan erstellen. Der Businessplan muss bestimmte Mindestinhalte abdecken und muss zudem anschaulich und realistisch ausgestaltet sein. Gerade bei Startups, die neue und innovative Produkte oder Dienstleistungen anbietet, ist ein professioneller Businessplan sehr wichtig. Ich helfe Ihnen bei der inhaltlichen Ausgestaltung und kann Ihnen eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen. 

 

 

 

 

 

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© Michael Sepandassa